Nachlassplanungen und Unternehmensnachfolge - Sozietät Stahn
Nachlassplanung bedeutet Schutz von Vermögenswerten.
Ein Erbfall kann eine hohe Belastung für geschaffenes Vermögen mit sich bringen, sei es durch einen Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer.
Wir beraten Sie daher rechtzeitig bei Ihrer persönlichen Nachlassplanung:
- Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Übergabeverträge
- Eheverträge
- Gesellschaftsverträge – Familienangelegenheiten
- Erbschaft, Erbschein, Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Schwarzgeld in der Erbschaft
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung